Es ist ein wunderschönes Gefühl, im Sommer im Garten zu sitzen und mal so richtig die Seele baumeln zu lassen. Das Gefühl kennt jeder Gartenbesitzer und möchte es nicht mehr missen. Doch was passiert, wenn mal ein Schaden an dem Garteninventar aufkommt – zum Beispiel durch ein Unwetter? Die meisten Gartenbesitzer werden es wohl wissen. Aber – wissen es auch neue Gartenbesitzer? Es geht um die Hausratversicherung. Kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf?
Die Hausratversicherung und Schäden am Garteninventar.
Hier ist ein klares Nein zu verkünden. Die Hausratversicherung hat mit den Schäden des Garteninventars nichts zu tun. Auch nicht im Falle eines Sturmschadens. Schäden an Mobiliar, entstehend durch Sturm, werden nur dann von der Hausratversicherung übernommen, wenn sich das Mobiliar oder die beschädigten Gegenstände im Haus bzw. der Wohnung befinden.
Wie können Schäden von Gartenmöbeln und sonstigen Geräten versichert werden?
Hier hilft ein ganz einfacher Trick. Durch eine Aufstockung der Hausratversicherung. Die normale Hausratversicherung kommt zwar für Einbruchdiebstahl auf, aber nur wenn zum Beispiel der Rasenmäher im abgeschlossenen Keller verwahrt ist. Doch wer hat schon Lust seinen Rasenmäher nach jedem Gebrauch im Garten wieder in den Keller zu tragen und dann auch noch abzuschließen – kaum jemand. Schließlich hat man sich doch die Mühe gemacht, einen Gerätschuppen im Garten zu einzurichten.
Hier hilft also nur die Aufstockung der Hausratversicherung, um Schäden am Garteninventar zu versichern.
Ist alles, was im Garten liegt durch die aufgestockte Hausratversicherung versichert?
Nein. Die aufgestockte Hausratversicherung kommt zum Beispiel nicht für ein liegen gelassenes Handy bei Diebstahl auf. Auch Kinderspielzeug wird bei Raub nicht ersetzt.
Die Konditionen der Hausratversicherung sollten immer zwischenzeitlich überprüft und angepasst werden.